Veröffentlicht wurde nun eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( BGH ), die sich mit einer Nebenkostenabrechnung auseinandersetzt.
Veröffentlicht wurde nun eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( BGH ), die sich mit einer Nebenkostenabrechnung auseinandersetzt.
In dem Urteil beschäftigen sich die Richter des achten Zivilsenats mit den Anforderungen an eine Nebenkostenabrechnung.
Dabei wurden in dem Urteil die Voraussetzungen, die eine Abrechnung erfüllen muß, gering gehalten. Eine Besprechung in der Fachliteratur sprach sogar von „minimalistischen Anforderungen.“
Die Nebenkostenabrechnung für ein Mietverhältnis muß den Ausgaben die Einnahmen gegenüber stellen. Ferner muß die Verteilung der Kosten auf den jeweiligen Mieter für den Mieter „gedanklich und rechnerisch“ nachprüfbar sein.
Es bedarf weder der Beifügung der Vorjahresabrechnung. Noch weiterer Angaben oder Erläuterungen.
Demnach werden an eine Nebenkostenabrechnung von Seiten der Richter des Bundesgerichtshofes nur geringe Anforderungen gestellt ( BGH VIII ZR 112/14 ).