Mietminderung wegen Lärm und Erschütterungen von benachbarter Baustelle

Mietminderung wegen Lärm und Erschütterungen von benachbarter Baustelle

Mietminderung wegen Lärm und Erschütterungen von benachbarter Baustelle

Bauen ist eines der Themen unserer Zeit. Schließlich fehlen einige 10.000 Wohnungen in Deutschland. Bauarbeiten können Lärm, Staub und Erschütterungen auf Benachbarten Grundstücken verursachen. In dem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall hatte der Betreiber eines „Thai – Massagesalon“ die Miete um 20% gekürzt. Die Richter aus Berlin sind der Ansicht solche Beeinträchtigungen mindern die Gebrauchsmöglichkeit. § 536 BGB greife auch dann ein, wenn der Vermieter die Beeinträchtigung nicht zu vertreten habe.

Es komme auch nicht darauf an, ob der Vermieter, einen Entschädigungsanspruch gegen den Bauherrn hat. Die Entscheidung halte ich für sehr bedenklich. Setzt sie sich doch in Widerspruch zum VIII. Zivilsenat des BGH. Demnach habe der Mieter dann einen Minderungsanspruch wenn der Vermieter seinerseits einen Entschädigungsanspruch gegen der Bauherrn hat.

KG, Urt. v. 17.09.2020 – 8 U 1006/20


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