Gesetzliche Neuregelung im Bereich der Pflichtverteidigung

Mit dem 13.12.2019 traten gesetzliche Neuregelungen im Bereich der Pflichtverteidigung in Kraft.

Mit dem 13.12.2019 traten gesetzliche Neuregelungen im Bereich der Pflichtverteidigung in Kraft. Dabei wurde das Recht der Pflichtverteidigung neu gefaßt und erweitert. Dies geschah zur Umsetzung einer EU Richtlinie.
Neu ist z.B., daß bei einer richterlichen Vorführung ein Pflichtverteidiger bestellt werden kann. Auch bei der Befragung durch die Polizei kann ein Antrag auf Pflichtverteidigung gestellt werden.
Der Beschuldigte hat dazu ein eigenes Antragsrecht. Er muß es jedoch auch geltend machen. D.h. er muß klar zum Ausdruck bringen, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu wünschen.

Ein Pflichtverteidiger ist auch dann schon zu bestellen, wenn die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht stattfinden soll.


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