Schadensersatz bei Angriff auf Polizisten
Schadensersatz bei Angriff auf Polizisten
Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Sanitäter nehmen zu. Manches Mal werden diese dabei auch verletzt. In dem Fall stellt sich die Frage, ob der Angreifer dafür Schadensersatz zu leisten hat.
Veröffentlicht wurde eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, bei dem ein Polizeibeamter bei einem Einsatz eine posttraumatische Belastungsstörung erlitt. Und anschließend eine dauerhafte Dienstunfähigkeit vorlag.
Vom Land Niedersachsen wurde, vorallem wegen Dienstausfalls, ein Schadensersatz von 105.000,00 € gegenüber dem Schädiger geltend gemacht.
Das Oberlandesgericht Celle lehnte die Haftung ab. Wer Polizeibeamter werde, wisse um das Risiko eines derartigen Berufs.
Der BGH betrachtete die Rechtslage anders. Lehnte diese Argumentation des OLG Celle ab.
Demnach stände auch einem Polizeibeamten oder einer Rettungskraft ein Schadensersatzanspruch wegen psychischer Erkrankungen zu. Das Risiko, auch einer psychischen Erkrankung, trage der Angreifer. Wobei jedoch mehrere Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch gegeben sein müssen. Insofern muss eine erneute Prüfung durch das OLG Celle erfolgen.
BGH VI ZR 19/20