Geschwindigkeitsmessung durch Leivtec XV3

Geschwindigkeitsmessung durch Leivtec XV3

Geschwindigkeitsmessung durch Leivtec XV3

 

Für die Messung der Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen werden Modelle unterschiedlicher Hersteller verwendet.
Derzeit ist das Messgerät Leivtec XV3 in der Kritik. Verschiedene Amtsgerichte haben den Verdacht von Fehlern bei Profilmessungen. Angenommen wird bei dem Messgerät ein sogenannter Stufeneffekt. Der dazu führt, dass die gemessene Geschwindigkeit eine andere ist als die gefahrene. Folgende Gerichte stellten bereits ein: AG Bad Saulgau, Einstellungsbeschluss vom 01.04.2021 ( 1 OWi 25 Js 28777/19 ); AG Landstuhl, Beschl. V. 17.03.2021 – 2 OWi 4211 Js 2050/21.

Auch das OLG Oldenburg hatte Zweifel an der Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung. Und stellte daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Kosten der Landeskasse ein. In der Entscheidung heißt es: auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Messfehlers zulasten des Betroffenen gering ist, hält der Senat eine Einstellung für sachgerecht, zumal der Betroffene Einwendungen gegen die Richtigkeit des Messergebnisses erhoben hat. Hier gilt wirklich einmal der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten.
OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.03.2021 ( 2Ss(OWi) 67/21)
OLG Oldenburg ( Beschluss v. 20.04.2021 – 2Ss (OWi) 92/21) vor.


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