Nutzungsausfallentschädigung

Wer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall seinen Wagen nicht nutzen kann, hat Anspruch auf eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung.

Wer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall seinen Wagen nicht nutzen kann, hat Anspruch auf eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung. An den Tagen, an denen der PKW nicht genutzt werden kann, erhält der Geschädigte einen Tagessatz. Diese Höhe ist abhängig vom Typ des Wagens und dem Alter.
Das OLG Düsseldorf hatte einen Fall zu entscheiden, in dem sich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers lange mit der Schadensregulierung wartete. In der Konstellation waren es 110 Tage. Bei der Nutzungsentschädigung von 43,00 € waren dies insgesamt 4730,00 €.
Im Vorfeld hatte der Geschädigte die Haftpflichtversicherung darauf hingewiesen, daß er finanziell außer Stande ist, sich ein Ersatzfahrzeug zu kaufen. Er war also auf die Schadensersatzzahlung der Versicherung angewiesen.
Die Richter des OLG Düsseldorf sprachen dem Kläger die Nutzungsausfallentschädigung zu. Denn aus deren Sicht hat er zum einen Anspruch auf die Nutzungsentschädigung. Und zum anderen auch in der geltend gemachten Höhe. Denn er hatte die Versicherung darauf aufmerksam gemacht, auf die Zahlung der Versicherung zur Ersatzbeschaffung angewiesen zu sein. Von daher wurde die Nutzungsausfallentschädigung bis zum Tag der Zulassung des Ersatzwagens zugesprochen.
OLG Düsseldorf , NZV 2020, 51


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