Schneeflocken gibt es auch im Sommer

Zum Zeitpunkt des Erstellens dieses Artikels scheint die Sonne und es sind 20 Grad. Wer denkt da schon an Schnee.

Zum Zeitpunkt des Erstellens dieses Artikels scheint die Sonne und es sind 20 Grad. Wer denkt da schon an Schnee. Die nun veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamm wird dies unverzüglich ändern.
Der Beschluss betrifft eine Geschwindigkeitüberschreitung. Unter den Schild mit der Geschwindigkeitsbeschränkung ,,80“ war ein Zusatzschild angebracht. Auf dem war eine Schneeflocke abgebildet.
Jeder normal denkender Autofahrer würde nun annehmen, dass sich die Geschwindigkeitsbeschränkung auf winterliche Straßenverhältnisse bezieht.
Anders ausgedrückt : Dass man bei Schnee nur 80 km/h fahren dürfe. Gänzlich anders sahen dies nun die Richter vom OLG Hamm. Sie sind der Ansicht, die geschwindigkeitsbeschränkende
Anordnung gelte auch bei trockener Fahrbahn. Und sogar im Sommer. Mit Schnee muss man also auch im Sommer rechnen. Das wissen wir Autofahrer nun.
(OLG Hamm , Beschluss vom 4.9.2014, Az.: RBs 125/14).


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