Vorteile der Errichtung eines Testaments durch Übergabe einer Schrift

Eines ist gewiss: das wir irgendwann einmal von dieser Welt gehen werden. Möglicherweise sind dann im Zeitpunkt des Versterbens noch materielle Dinge vorhanden.

Eines ist gewiss: das wir irgendwann einmal von dieser Welt gehen werden. Möglicherweise sind dann im Zeitpunkt des Versterbens noch materielle Dinge vorhanden.
Wer den Übergang von Geld, Sachen oder auch Immobilien auf seine Erben regeln möchte, bedient sich dazu eines Testaments.
Bekannt sein dürften zwei Varianten der Errichtung eines Testaments. Zum einen jene, bei der der Notar den Text verfaßt und anschließend vorliest. Und zum anderen jene, der handschriftlichen Abfassung.
Es gibt noch eine, weitgehend unbekannte, Variante. Eine solche Abfassung, die in gewisser Weise beides miteinander verbindet.
Dabei verfaßt man sein Testament selber. Man kann es dann auch mit dem PC oder Laptop schreiben. Anschließend ausdrucken und in einen Briefumschlag legen. Dieses Schriftstück muss nicht unterschrieben sein.
Diesen Briefumschlag übergibt man dann geschlossen dem Notar. Der dann die Errichtung des Testaments protokolliert.
Mit der Übergabe eines geschlossenen Umschlags kann der Errichter seine letztwillige Verfügung auch vor dem Notar geheim halten. Und man kann so ein wirksames Testament errichten, ohne es handschriftlich zu verfassen.


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