Etwa jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Und mindestens 50 % der Deutschen wohnen zur Miete. Wobei in Mietverträgen häufig die Zurverfügungstellung einer Kaution vereinbart wird. Als Sicherheit für den Vermieter.
Etwa jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Und mindestens 50 % der Deutschen wohnen zur Miete. Wobei in Mietverträgen häufig die Zurverfügungstellung einer Kaution vereinbart wird. Als Sicherheit für den Vermieter.
Wer hat Anspruch auf diese Kaution, wenn die Eheleute sich trennen und ein Ehepartner auszieht ?
In dem vom Kammergericht entschiedenen Fall forderte der mittlerweile geschiedene Ehemann von der früheren Ehefrau die Zahlung eines Betrags. Und zwar in der Höhe der von ihm gezahlten Mietkaution. Denn der Ehemann hatte beim Bezug der Wohnung die Mietkaution alleine geleistet. Die Ehefrau bewohnte die Wohnung weiterhin.
Das Kammergericht prüfte dann eine Vielzahl von gesetzlichen Grundlagen. Und kam dann zu dem Ergebnis, daß der Ehemann bei noch laufendem Mietverhältnis keinen Zahlungsanspruch gegen die geschiedene Ehefrau hat. Eine wahrhaft erstaunliche Entscheidung der Berliner Richter.
KG NJW-RR 2018, 590 ff.