Bekannt sind sie vorallem aus dem Ausland. Und Videos finden sich auch im Internet. Die sogenannten Dashcams. Mit diesen wird der Verkehr durch eine im PKW installierte Kamera aufgezeichnet. Das ist sehr vorteilhaft, wenn es einmal zum Verkehrsunfall kommt.
Bekannt sind sie vorallem aus dem Ausland. Und Videos finden sich auch im Internet. Die sogenannten Dashcams. Mit diesen wird der Verkehr durch eine im PKW installierte Kamera aufgezeichnet. Das ist sehr vorteilhaft, wenn es einmal zum Verkehrsunfall kommt.
Denn auch bei der Unfallregulierung, und vielleicht sogar besonders da, gibt es unterschiedliche Darstellungen von den Beteiligten. Falschbehauptungen lassen sich in einem Gerichtsprozeß mittels der Videoaufnahme dann leicht widerlegen.
Zumeist wurde in der Vergangenheit die Verwertung dieser Aufnahmen von Gerichten abgelehnt ( z.B. Landgericht Heilbronn CR 2015, 393 ).
Vom Amtsgericht Nürnberg wurde nun entschieden, einen derartigen Beweisantritt zugelassen. Und das Herstellen von Videoaufnahmen im Straßenverkehr mittels einer Dashcam zur potentiellen Beweissicherung in einem Straßenverkehr zugelassen ( Amtsgericht Nürnberg 18 C 8938/14; MDR 2015, 977).
Nachtrag:
Erstmals hat nun ein Obergericht die Verwertbarkeit von Dashcamaufnahmen bei einer Unfallregulierung zugelassen.
Erstinstanzlich wies das Landgericht die Klage noch ab. Weil die Aufnahmen wegen des Verstosses gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht unverwertbar seien.
Das OLG Stuttgart hat als Berufungsinstanz den Vorgang anders beurteilt. Und die Verwertbarkeit zugelassen. Im Ergebnis bekam der Kläger damit den Großteil seinen Schadens ersetzt.
OLG Stuttgart; 10 U 41/17