In Zeiten des Internets werden PKW´s heute auch an weit entfernten Orten gekauft. Wie es dann, wenn der gekaufte Wagen nach einigen Wochen bereits kaputt ist.
In Zeiten des Internets werden PKW´s heute auch an weit entfernten Orten gekauft. Wie es dann, wenn der gekaufte Wagen nach einigen Wochen bereits kaputt ist. Mancher Käufer wird sich fragen, ob er den gekauften PKW wieder zurück zum Verkäufer bringen muß. Die Frage stellt sich umso mehr, je größer die Entfernung zwischen Wohnort des Käufers und dem Ort des Verkäufers ist. Veröffentlicht wurde nun eine Entscheidung des OLG Koblenz. In dem Fall hatte das gekaufte Fahrzeug bereits nach zwei Monaten einen kapitalen Motorschaden. Fahrten waren ausgeschlossen. Mittels Anhänger hätte der Wagen zum Verkäufer transportiert werden müssen. Dem Verkäufer muß nun zunächst die Möglichkeit zur Reparatur eingeräumt werden. Von Juristen als Nacherfüllung bezeichnet. Diese Nacherfüllung muß allerdings ohne große Unannehmlichkeiten möglich sein ( so schon BGH NJW 2011,2278 ). Die Unannehmlichkeit kann darin bestehen, daß der Käufer die Sache zum Verkäufer bringen muß. Das OLG Koblenz entschied, daß die erhebliche Unannehmlichkeit darin besteht, den nicht fahrtüchtigen PKW mittels Transporter zum Verkäufer zu bringen. Es wäre für den Verkäufer ein wesentlich geringerer Aufwand, einen Mitarbeiter zum Standort des PKW zu schicken. Im Ergebnis billigte das OLG Koblenz dann dem Käufer ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu ( OLG Koblenz DAR, 2015, 650 ).