Es ist schon ärgerlich genug, einen Verkehrsunfall zu erleiden. Und häufig kommen dann noch die Schwierigkeiten mit der Schadensregulierung hinzu.
Es ist schon ärgerlich genug, einen Verkehrsunfall zu erleiden. Und häufig kommen dann noch die Schwierigkeiten mit der Schadensregulierung hinzu. Denn von der Versicherung des Unfallverursachers wird gerne gekürzt. Um aus deren Sicht den Schadensbetrag so gering wie möglich zu halten.
Bei manchen Verkehrsunfällen ist die Schadenssumme so hoch, daß sich eine Reparatur nicht lohnt. Dann wird vom Totalschaden gesprochen.
Wenn der beschädigte Wagen dann entsorgt wird, verbleibt meistens ein Rest Treibstoff im Tank.
Das Amtsgericht Solingen hatte die Frage zu entscheiden, ob auch der verbliebene Kraftstoff zu Schaden zu rechnen ist. Und bejahte die Frage.
Der Kfz Halter kann also den Betrag direkt beim Unfallverursacher geltend machen. Und Schadensersatz fürden im Tank verbliebenen Kraftstoff verlangen.
AG Solingen 11 C 631/14