Es gibt sie tatsächlich noch. Die Abschnitte auf Autobahnen, auf denen man ohne Tempolimit unterwegs sein darf. Auf diesen gilt dann die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Es gibt sie tatsächlich noch. Die Abschnitte auf Autobahnen, auf denen man ohne Tempolimit unterwegs sein darf. Auf diesen gilt dann die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Vom Oberlandesgericht ( OLG ) Düsseldorf war ein Fall zu entscheiden, in dem der Unfallverursacher mit 200 km/h unterwegs war. Die Richtgeschwindigkeit der Autobahn wurde also um 70 km/h überschritten.
Bei dem Sachverhalt hatte die Klägerin die Fahrspur gewechselt. Und fuhr bereits etwa 4 Sekunden auf der linken Spur als der von hinten sich nähernde Fahrer auffuhr.
Die Richter hatten nun die Verursachungsbeiträge der Fahrer zu beurteilen.
Nach deren Ansicht werden Geschwindigkeiten eines sich von hinten nähernden Fahrzeugs häufig unterschätzt. Dies gilt es im Rahmen des Haftungsrechts zu berücksichtigen.
Von Seiten des OLG geschah dies insofern, als dem Auffahrenden ein Mitverschulden von 30 % gegeben wurde.
Obgleich es auf dem Autobahnabschnitt keine Geschwindigkeitsbegrenzung gab, hatte der mit 200 km/h Fahrende 30 % des Schadens zu tragen.
OLG Düsseldorf, DAR 2018, 202 f.