Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

Mit seiner Entscheidung vom 03.02.2010 hat der Bundesgerichtshof ( XII ZR 189/06 ) eine Kehrtwende im Bereich der Schenkungen von Schwiegereltern vollzogen.

Mit seiner Entscheidung vom 03.02.2010 hat der Bundesgerichtshof ( XII ZR 189/06 ) eine Kehrtwende im Bereich der Schenkungen von Schwiegereltern vollzogen.
Wenn Schwiegereltern dem Ehepartner des leiblichen Kindes etwas schenkten, konnte dies in der Vergangenheit im Falle des Scheiterns der Ehe nicht zurück gefordert werden.
Diese Rechtsprechung hat der zwölfte Zivilsenat aufgegeben.
Mit folgendem Argument: die Schenkung der Schwiegereltern erfolgte mit dem Hintergedanken, daß die Lebensgemeinschaft zwischen Kind und Schwiegerkind fortbesteht. Juristen bezeichnen dies als Geschäftsgrundlage der Schenkungen.
Mit dem Scheitern der Ehe entfällt diese Geschäftsgrundlage. Damit können Schwiegereltern von dem Schwiegerkind Vermögenswerte zurück fordern.


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