er bei eBay als Verkäufer die eigenen Kosten reduzieren möchte, stellt gerne die Angebote mit dem Mindestgebot von 1,00 € ein. Vom Bundesgerichtshof ( BGH ) wurde nun der Fall entschieden, ob man einen Golf VI mit einem Marktwert von über 10.000,00 € auch für 1,50 € ersteigern kann.
Wer bei eBay als Verkäufer die eigenen Kosten reduzieren möchte, stellt gerne die Angebote mit dem Mindestgebot von 1,00 € ein. Vom Bundesgerichtshof ( BGH ) wurde nun der Fall entschieden, ob man einen Golf VI mit einem Marktwert von über 10.000,00 € auch für 1,50 € ersteigern kann.
In dem Fall bot der Beklagte seinen Golf zum Mindestgebot von 1,00 € an. Den Preis bot einen unbekannt gebliebener Interessent. Dann stieg der Kläger mit 1,50 € ein.
Über einen anderen Account trieb der Beklagte dann den Preis bis auf 17.000,00 €.
Es gab also nur zwei Bieter: der Kläger und der Verkäufer.
Der Kläger wollte nun den PKW für 1,50 € erwerben. Mit dem Argument, daß das das letzte reguläre Gebot gewesen sei. Anschließend sei der Verkäufer eingestiegen. Über einen anderen Account, der aber auch auf dessen Namen eingerichtet war.
Die Richter des BGH folgten der Ansicht des Klägers. Das letzte reguläre Gebot sei jenes zu 1,50 € gewesen. Zu dem Preis müsse der Verkäufer den PKW herausgeben.
Das heißt: manipulieren bei eBay kann richtig teuer werden.
BGH VIII ZR 100/15