Wer kennt es nicht: man hat es eilig oder ist einfach nur in Gedanken ganz woanders. Und plötzlich kommt das Blitzlicht. Mehrere hundert Mal passiert dies täglich in Deutschland.
Wer kennt es nicht: man hat es eilig oder ist einfach nur in Gedanken ganz woanders. Und plötzlich kommt das Blitzlicht. Mehrere hundert Mal passiert dies täglich in Deutschland.
In einem vom Bundesgerichtshof ( BGH ) entschiedene Fall hatte es der Autofahrer besonders eilig. Geblitzt wurde er zweimal in einer 100 km/h Zone. Am 24.04. mit 160 km/h. Und am 13.06. mit 150 km/h.
Darauf erhielt er für jedes Mal ein Fahrverbot von jeweils einem Monat.
Das Oberlandesgericht Hamm sah diese Vorgehensweise als rechtmäßig an.
Anderer Ansicht war da der BGH. Die dortigen Richter waren der Ansicht, daß derjenige, der innerhalb von zwei Monaten zweimal geblitzt wurde, nicht doppelt bestraft werden muß. Eine solche Entscheidung würde dem Willen des Gesetzgebers widersprechen. Das Fahrverbot diene als Denkzettel und solle als Besinnungsmaßnahme wirken. Deswegen sei es sinnvoll, alle Überschreitungen zusammen zufassen. Und dementsprechend nur ein Monat Fahrverbot zu verhängen. Und nur eine Geldstrafe zu zahlen.
BGH 4 StR 227/15